Das Strafrecht hat die Aufgabe, die Gesellschaftsordnung und die Rechtsordnung vor gesellschaftsgefährlichen Veränderungen zu schützen. Solche Veränderungen können nur durch das Handeln der Menschen bewirkt werden. Nur der Mensch ist in der Lage, gesellschaftliche Bedeutung seines Handelns zu erkennen. Er muss auch seine strafrechtlichen Pflichten kennen und danach handeln. Deshalb kann nur der Mensch Subjekt des Verbrechens sein. Der Mensch als Subjekt des Verbrechens muss zurechnungsfähig sein. Ein unzurechnungs-fähiger Mensch kann kein Subjekt des Verbrechens sein. Ein unzurechnungs-fähiger Mensch darf zur strafrechtlichen Verantwortung nicht gezogen werden. Das Strafrecht gewährleistet, dass jede Straftat und jeder Täter differenziert eingeschätzt werden. Die Schwere eines Verbrechens bestimmt man nach der Gesamthei aller Merkmale des Verbrechens. Die Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters sollen allseitig erforscht werden.
Der Tatbestand ist ein Teil einer besonderen Strafrechtsnorm. Der Tatbe-stand enthält die Beschreibung einer bestimmen Handlung, die vom Staat als Verbrechen behandelt wird. Die Strafdrohung gibt an, mit welcher Strafe eine solche Handlung zu bekämpfen ist. Die besondere Strafrechtsnorm hat so eine doppelte Funktion: einerseits fordert sie von allen Bürgern, dass sie sich von den Handlungen fernhalten, die verbrecherischen Charakter tragen, andererseits verpflichtet sie alle Staatsfunktionäre, die Subjekte solcher Verbrechen der Bestrafung zu zuführen. Der Tatbestand bestimmt den Inhalt und Umfang der Handlungen, die als Verbrechen zu behandeln sind.
Der Tatbestand einer Strafrechtsnorm darf nicht mit dem Verbrechen ver-wechselt oder identifiziert werden. Er ist der gesetzliche Begriff eines bestimmten Verbrechens. Durch den Tatbestand legt man fest, welche Handlungen als Ver-brechen zu bestrafen sind. Als gesetzlicher Begriff eines bestimmten Verbrechens ist der Tatbestand für die richtige Qualifizierung und Bestrafung einer Handlung von großer Bedeutung.
Jeder Tatbestand darf nach Prinzipien des Rechts immer nur eine bestimmte Handlung als Verbrechen bezeichen. Er darf nur die typischen nicht aber die zufälligen Merkmale eines Verbrechens anführen.
Читать дальше